1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Sertronics AG und deren Kunden (nachfolgend “Partner” genannt). Die Geschäftsbedingungen kommen bei Bestellungen, Onlineshop, Serviceaufträgen oder Serviceerweiterungen zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn in Zusammenhang mit einer Bestellung oder Auftragserteilung auf solche hingewiesen wird.
1.2. Preise
Als maßgeblicher Preis gilt der jeweils bei Bestellungs-/Auftragseingang gültige Preis von Sertronics. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben bei Änderungen der Rechnungsgrundlage vorbehalten, werden jedoch ohne anderslautende Vereinbarung dem Besteller frühestmöglich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ex works vom Domizil der Sertronics. Die Kosten für Versandspesen, Auftragspauschale, Versicherung, sonstige Gebühren (SWICO, etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige MwSt. werden gesondert verrechnet.
1.3. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Der Vertrag zwischen dem Partner und Sertronics gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn Sertronics nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Auftrags diesen ablehnt.
2. Vertrieb, Projektgeschäfte
2.1. Offerten
Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden. Auf Verlangen sind bei Ausbleiben von Bestellungen/Aufträgen sämtliche übergebenen Unterlagen vollumfänglich zurückzuerstatten.
2.2. Rücknahme und Umtausch
Rücknahme oder Umtausch von vertragsgemäß gelieferten Produkten sind nicht möglich. Bei nicht vertragskonformer Lieferung werden nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung umgetauscht oder zurückgenommen. Jegliche Retoursendungen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorgängig abzusprechen. In jedem Fall sind Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Werden Produkte ohne gegenseitig getroffene Vereinbarung an Sertronics retourniert und von Sertronics akzeptiert, kann eine Umtriebsentschädigung belastet werden.
2.3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist Sertronics berechtigt, für dem Käufer gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Partner ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.
4. Serviceerweiterungen
Als Serviceerweiterungen gelten Garantieverlängerungen, Zusatzdienstleistungen zu bestehenden Garantien sowie Wartungsverträge. Bei Serviceerweiterungen gelten zusätzliche Bedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anhang A.
5. Onlineshop
Beim Onlineshop gelten zusätzliche Bedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anhang B.
6. Gewährleistung
6.1. Rügepflicht
Erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung unter Angaben über Art der Mängel schriftlich zu rügen. Der Lieferschein oder die Faktura ist beizulegen.
6.2. Transportschäden
Lieferungen mit Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen, und die Schäden dem Transporteur sofort schriftlich anzuzeigen. Sertronics übernimmt keine Haftung für Transportschäden. Soll die begrenzte Schadenssumme durch den Transport erhöht werden, ist dies Sertronics separat in Auftrag zu geben.
6.3. Umfang der Gewährleistung
Teile, welche Abnutzung unterworfen sind, Transportschäden sowie Schäden, welche durch Fremdeingriff, Änderungen, unsachgemäße Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Sertronics schuldet allfälligen Schadenersatz nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten seiner Mitarbeitenden. Die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderungs-, Wandelungs- und Schadenersatzansprüche auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Erbringt Sertronics AG Dienstleistungen im Auftragsverhältnis eines Drittpartners, gelten bei Abweichungen die Garantiebestimmungen der Marke respektive des Auftraggebers.
7. Lieferfristen
Sertronics verpflichtet sich, alles daran zu setzen, um die von ihr angegebenen Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Der Partner erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen.
Nichteinhaltung der Lieferfrist durch Sertronics berechtigt den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Partner ist ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto zahlbar. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist das Datum des Zahlungseingangs auf den Konten von Sertronics. Zu Teilzahlungen ist der Partner nicht berechtigt. Ebenfalls ist der Partner nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder Gegenansprüche zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Käufer im Verzug, und es werden ihm sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 1 % pro Monat ab dem 31. Tag nach Fakturadatum berechnet. Bei Zahlungsverzug ist Sertronics berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten sowie ohne vorherige Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Teilnichtigkeit und Abänderungen
Nichtigkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen oder der darauf Bezug nehmenden Verträge zwischen den Partnern berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abänderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Sertronics.
9.2. Rechtswahl und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sertronics und dem Partner unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen ist der Sitz der Sertronics AG.
Birmenstorf, 01. Januar 2020